Erfahrungen & Bewertungen zu Kraml

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Corona Regeln in der Tanzschule Kraml

Thomas Kraml Porträt

...Nichts ist dem Menschen so unentbehrlich wie der Tanz!
Nach über 2 Jahren Pandemie blicken wir mit Optimismus in die Zukunft und freuen uns auf ein 2022 voller Tanz und Musik.
 

Thomas KRAML und das gesamte team kraml

CORONA BESTIMMUNGEN der Tanzschule Kraml

Pkt. 1 Für alle Kurse der Tanzschule Kraml gilt grundsätzlich die 2 G Regel (geimpft oder genesen), welche im Moment auf Grund von fehlenden gesetzlichen Vorschriften NICHT kontrolliert wird und somit eine uneingeschränkte Teilnahme (unabhängig vom persönlichen Immunstatus) an Kursen ermöglicht. Sollte es seitens des Gesetzgebers zu Covid Verschärfungen hinsichtlich der Durchführung von Tanzkursen  kommen, berechtigt ein nicht aufrechtes Impf- bzw. Genesungszertifikat NICHT zum Rücktritt, Umbuchung, Stornierung oder Rückzahlung von bereits geleisteten Kursgebühren. Das Risiko und ein etwaiger finanzieller Schaden kann in diesen Fällen (z.B.: Nichterfüllung einer entsprechenden 2G od. 3G Regel) nicht von der Tanzschule übernommen werden.

Pkt. 2 Während der bisherigen Pandemie blieb Tanzen sowie jegliche sportliche Bewegung (auch in Innenräumen) von einer Maskenpflicht verschont. Sollte es hier dennoch zu Verschärfungen kommen, verpflichtet sich jeder Kunde zum Mittragen von etwaigen Sicherheitsmaßnahmen. Wir bitten um Verständnis, dass eine etwaige von der Bundesregierung verordnete Maskenpflicht nicht zum Rücktritt, Umbuchung, Stornierung oder Rückzahlung von bereits geleisteten Kursgebühren berechtigt.

Pkt. 3 Die bisherige Coronaerfahrung hat gezeigt, dass mit periodischen Wellen inkl. erheblichen Schwankungen der Infektionszahlen zu rechnen ist. Wir weisen darauf hin, dass eine Kursanmeldung im vollen Bewusstsein dieser Tatsache erfolgt. Sollten Kunden auf Grund ihres persönlichen Sicherheitsempfindens auf den Besuch von Tanzeinheiten verzichten wollen, so ist dies die höchstpersönliche Entscheidung jedes einzelnen Kursteilnehmers. Wir bitten um Verständnis, dass die Nicht-Teilnahme an Kurseinheiten aus privaten Gründen nicht zum Rücktritt, Umbuchung, Stornierung oder Rückzahlung von bereits geleisteten Kursgebühren berechtigt. Das Risiko und ein etwaiger finanzieller Schaden kann in diesen Fällen nicht von der Tanzschule übernommen werden. 

Pkt.4 Versäumte Einheiten auf Grund eines positiven Coronabefundes können bei Übermittlung eines positiven PCR-Tests innerhalb des selben Kurszeitraumes in Form von Doppelbesuchen einzelner Einheiten (vorausgesetzt freier Kapazitäten in Parallelterminen) kompensiert werden. Wir bitten um Verständnis, dass ein Nachholen in später stattfindenden Kursen aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist.

Alle Coronabestimmungen finden Sie auch in den AGB´s unter Pkt. 6.